Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten erfassen – Luxemburger Regierung prüft EuGH-Urteil

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Kommt nun die Stechuhr für alle? Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs könnte den Arbeitsalltag jedenfalls gründlich verändern.

Arbeitgeber sollen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte (Rechtssache C-55/18).

Das Luxemburger Arbeitsministerium prüft das Urteil derzeit. „Unsere juristische Abteilung analysiert den Text derzeit und schaut, inwiefern Luxemburg davon betroffen ist“, sagt ein Sprecher des Hauses von Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP). Laut der „Inspection du travail et des mines“ (ITM) ist ein Arbeitgeber in Luxemburg bereits jetzt verpflichtet, „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit“ in ein besonderes Register einzutragen, das von den Arbeitsinspekteuren jederzeit eingesehen werden darf.

Das Urteil könnte dennoch große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Auch Heimarbeit oder Außendienst müsste demnach eigentlich künftig genau registriert werden, etwa über Apps oder elektronische Erfassung am Laptop. Wird abends von zu Hause noch dienstlich telefoniert oder werden E-Mails geschrieben, könnte auch dies unter die Pflicht zur Erfassung fallen.

In Deutschland müssen nur Überstunden aufgeschrieben werden

Im deutschen Arbeitszeitgesetz ist nach Gewerkschaftsangaben bisher nur vorgeschrieben, dass Überstunden nach den üblichen acht Stunden Regelarbeitszeit registriert werden. Gewerkschafter monieren schon lange, dass dies eigentlich nur möglich sei, wenn auch die reguläre Arbeitszeit aufgezeichnet wird.

In dem Fall vor dem EuGH hatte eine Gewerkschaft in Spanien geklagt, wo die Rechtslage ähnlich ist wie in Deutschland: Es besteht nur eine Pflicht zur Aufzeichnung der Überstunden. Die Gewerkschaft argumentierte, nur bei Erfassung aller Stunden lasse sich diese Vorgabe erfüllen. Sie wollte den dortigen Ableger der Deutschen Bank zur Einrichtung eines Registriersystems für die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter verpflichten. Die Deutsche Bank berief sich auf das spanische Recht und hielt dagegen.

Der EuGH entschied zugunsten der Gewerkschaft und formulierte eine Vorgabe an alle EU-Mitgliedsstaaten, Arbeitgeber zu Systemen der Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Andernfalls werde gegen die EU-Grundrechtecharta, die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeit verstoßen. Über die Details der Umsetzung können die Staaten selbst entscheiden.

Grundrecht auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit

Die Richter unterstrichen die Bedeutung des Grundrechts jedes Arbeitnehmers auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Die EU-Staaten müssten dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer diese Rechte auch wirklich wahrnehmen könnten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Arbeitnehmer die schwächere Partei im Arbeitsvertrag seien.

Ohne ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit könnten weder die geleisteten Stunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, erklärte der Gerichtshof. Damit sei es für Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen.

red/dpa

KTG
15. Mai 2019 - 6.11

"gin Gewerkschaften an Patron’en dei’ daat ganz gutt kennen je no Betrieb regelen !" Eben net! Soss hätte mer déi Problemer am Transportwiese jo guer net. Bei Luxtram beispillsweis gëtt net wierklech op d'Gewerkschafte gelauschtert a vill Entreprisen hu guer keng Loscht drop, hiren Aarbechter nozelauschteren. Mer brauchen d'EU well soss sinn d'Heinie vun der UEL nach méi oft an de Medie fir ze kräischen, datt d'Aarbechter si zevill kaschten an iwwerhaapt den Index asw. ofgeschaaft gehéiert.

Nomi
14. Mai 2019 - 18.31

Firwaat muss sech d'Politik anmechen wo'u se Naischt versteht ? Et gin Arbechtsvertraeg, et gin Gewerkschaften an Patron'en dei' daat ganz gutt kennen je no Betrieb regelen ! Wann Breissel sech em Eppes soll bekemmeren dann sinn daat d'Kontrollen vun den Aussengrenzen !

Bunjee Monkey
14. Mai 2019 - 14.15

Dann fänken mir mol un bai den privaten Busentreprisen,well do gin 12 Stonnen Gesamtschichtdauer (Amplitude) gefrot vum Arbeitnehmer,et gin derer awer just 8 bezuelt,wéi ass et dann domater? Dann misst jo do och mol Remis dur gemaach gin,oder ?