Kaum Angaben zum Strafmaß von Kinderschändern

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Die luxemburgische Justiz verfügt nicht über statistische Zahlen darüber, welches Strafmaß Kinderschänder in Luxemburg erhalten haben. Das geht aus einer Antwort des Justizministers auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

Die Abgeordnete Nancy Arendt (CSV) hatte sich nach Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch in Luxemburg erkundigt. Konkret bezieht sich die Abgeordnete auf einen Fall, der die luxemburgischen Gerichte beschäftigt und für Aufmerksamkeit gesorgt hatte.

Es ging dabei um ein 13-jähriges Kind, das von einem 33-Jährigen vergewaltigt wurde. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren auf Bewährung. Der Richter habe in der Begründung des Urteils auch berücksichtigt, dass das Kind dem Geschlechtsverkehr zugestimmt haben soll, unterstreicht die Abgeordnete, und will von Justizminister Felix Braz wissen, ob er der Meinung sei, dass die Strafen, die im Strafgesetzbuch für die Vergewaltigung von Kindern festgehalten werden, ausreichend sind.

Ferner will die Abgeordnete Auskunft darüber, in wie vielen solcher Fälle das maximale Strafmaß von 15 Jahren ausgeschöpft worden ist und in wie vielen Fällen weniger als 10 Jahre verhängt wurden.

10 bis 15 Jahre Gefängnis

In seiner Antwort hält der Justizminister fest, dass in Luxemburg jede Form des penetrativen Sex mit einer Person unter 16 Jahren als Vergewaltigung gewertet wird, unabhängig von der Zustimmung dieser Person. Dies sei mit einer Gefängnisstrafe zwischen 10 und 15 Jahren zu bestrafen.

Die Strafe könne aber härter Ausfallen je nachdem, wie schwer das Opfer verletzt worden sei, ob der Täter ein Aufsichtsberechtigter war, Waffen oder Foltermittel verwendet hat oder ob mehrere Täter beteiligt waren.

Keine Aufschlüsselung der Statistik

Die Strafen entsprächen denen anderer schwerer Verbrechen, so der Justizminister, und seien in diesem Sinne kohärent. Das Fenster, in dem sich die Strafe befinden müsse, sei auch ausreichend groß, so dass die Richter genügend Spielraum hätten, unterschiedliche Faktoren in die Bewertung mit einzubeziehen.

Die Statistik der Justiz erfasse Geschlecht und Alter der Vergewaltigungsopfer sowie die Zahl der verurteilten Täter. Eine Aufschlüsselung der Statistik nach Alter, Geschlecht, Verletzlichkeit des Opfers und Strafmaß gebe es allerdings nicht, so der Minister.
Die Strafe, die das Gericht verhänge, berücksichtige eine Vielzahl von Faktoren, insbesondere das Profil des Täters. „Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit als Ganzes ist das beste Mittel, die Wachsamkeit zu steigern und Gesetzesverstößen vorzubeugen“, so das Ministerium.