Amazon und Ebay als neue „Steuerfahnder“

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Eigentlich sind Plattformen wie Amazon und Ebay als Steuervermeider bekannt. Jetzt sollen sie in Deutschland für Umsatzsteuerbetrug haften.

Online-Plattformen wie Amazon und Ebay sollen in Deutschland künftig für millionenschweren Umsatzsteuerbetrug von Anbietern haften. Darauf haben sich die deutschen Länder-Finanzminister am Donnerstag bei ihrem Treffen in Berlin verständigt.

„Steuerausfälle geschätzt im hohen dreistelligen Millionenbereich, Wettbewerbsnachteile für die ehrlichen Händler und das kriminelle Umgehen der Steuerpflicht: Es gibt mehr als genug triftige Gründe, warum wir gegen den um sich greifenden Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorgehen müssen“, erklärten die baden-württembergische Ministerin Edith Sitzmann (Grüne) und ihr hessischer Kollege Thomas Schäfer (CDU).

Dem Beschluss zufolge sollen künftig die Marktplatzbetreiber dafür geradestehen, wenn Anbieter auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Konkrete Gesetzesvorschläge wollen Bund und Länder im ersten Quartal 2018 vorlegen, damit könnten die neuen Regeln schon im ersten Halbjahr greifen. Die Haftung würde greifen, wenn die Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können oder wenn sie vom Finanzamt auf Verfehlungen des Händlers hingewiesen würden.

„Datenkraken“ fehlt angeblich der Durchblick

Der Bundesverband Online-Handel sieht das ganz anders. „Wir lösen damit nicht das Problem“, meint Präsident Oliver Prothmann. Vielmehr könnten Händler die Internet-Marktplätze verlassen und auf eigene Online-Shops ausweichen. Auch sei es für Plattform-Betreiber schwierig, die steuerliche Registrierung ihrer Nutzer zu überprüfen.

Der hessische Finanzminister Schäfer will das nicht gelten lassen. „Diese Online-Plattformen (haben) eine riesige Erfahrung im Sammeln und im Registrieren von Daten. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass sie auch in der Lage sind, Steuerbescheinigungen entsprechend aufzubereiten“, sagte er.

ROBERT POLFER
2. Dezember 2017 - 23.05

Den Bock zum Gärtner machen

J.C. KEMP
2. Dezember 2017 - 17.18

Es geht ja eigentlich auch gar nicht darum. In Wirklichkeit will das Finanzamt Daten von Transaktionen über Verkäufer, die ihr Geschäft über Amazon oder ebay beruflich betreiben, aber vergessen Steuern auf ihrem Umsatz zu entrichten. Nicht jeder Artikel, den man bei Amazon bestellt, wird durch Amazon geliefert. Und bei ebay gibt es Verkäufer, die grosse Mengen des gleichen fabrikneuen Artikels anbieten und nicht bloss Einzelstücke aus zweiter Hand.

Felix
1. Dezember 2017 - 17.21

Déi investéieren e puer Milliarden an e puer honnert Affekoten da kréien déi Hirnien de Marsch geblosen.

Fantastico
1. Dezember 2017 - 16.52

Online-Handels-Plattformen können nicht der verlängerte Arm des Steueramtes sein und Aufgaben des Finanzamtes übernehmen!