Amazon soll Steuern nachzahlen

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Die Europäische Kommission verlangt von Amazon die Nachzahlung von 250 Millionen Euro an den Staat Luxemburg.

Die Europäische Kommission wirft sowohl Luxemburg als auch Amazon vor, mit den (in der Öffentlichkeit unbekannten) Abkommen zur steuerlichen Behandlung des Unternehmens den Wettbewerb in Luxemburg selber und den in der Europäischen Union zu verfälschen. Mit den 250 Millionen Euro soll diese „Verfälschung“ offensichtlich ausgeglichen werden.

Die Entscheidung der Kommission beruht auf einer Untersuchung der „Tax Rulings“, mit denen Luxemburg in die Schlagzeilen geraten war.  Brüssel hatte die Steuerabkommen zwischen dem Staat und Amazon im Zeitraum seit 2003 untersucht, die es Amazon erlaubten, weniger Steuern zu bezahlen. Im vergangenen Jahr, so schreibt die belgische Wirtschaftszeitung L´Echo. Die Fakten, so das Finanzministerium in einer Stellungnahme, gingen auf das Jahr 2006 zurück.

Nicht unproblematisches Verhalten

Zwischenzeitlich, so das Ministerium, habe sich die Sachlage geändert. Luxemburg habe die steuerlichen Regeln der damaligen Periode angepasst. Die Regierung gehe davon aus, dass Amazon nicht von besonderen Regeln profitiert habe. „Wir werden jetzt“, so ein Sprecher des Ministeriums, „die Entscheidung der Kommission mit Sorgfalt prüfen und danach entscheiden, was zu tun ist.“ In einer Mitteilung betont das Finanzministerium, dass es in der betreffenden Angelegenheit voll mit der Kommission kooperiert habe.

Die Entscheidung gegen Amazon und Luxemburg ist nicht die erste dieser art. Vor einem Jahr wünschte die Kommission, dass Irland Apple einen Steuerbescheid in Höhe von 13 Milliarden Euro zustellen solle. Irland hat sich dazu nicht bewegt. Jetzt hat die Europäische Kommission gegen Irland vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Im Jahre 2015 verlangte die Kommission, dass die Niederlande und Luxemburg von Starbucks und Fiat Steuern nacherheben solle. Für Belgien hatte die Kommission 35 Unternehmen ausfindig gemacht, darunter ABInbev und BASF, die insgesamt 700 Millionen Euro Steuern nachzahlen sollten.

Das Verhalten der Kommission ist nicht unproblematisch. Sie ist der Wettbewerbshüter im einheitlichen Wirtschaftsraum, den die europäische Union darstellt. Sie hat daher in der Vergangenheit Kartelle aufgedeckt und darüber gewacht, dass die Staaten Unternehmen keine Zuschüsse gewährten, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil brachten. Die „politische“ Kommission, die der Luxemburger Jean Claude Juncker propagiert, geht aber nun an die Grenzen jeweils nationaler Politik.

Nationale Souveränität

Die Besteuerung von Unternehmen ist jeweils ein souveräner nationaler Akt, der im Rahmen der nationalen Gesetzgebung stattfindet. „Tax Rulings“ finden auf der Basis der jeweiligen nationalen und souveränen Gesetzgebung statt. In Irland ist eine niedrige Besteuerung Bestandteil nationaler Politik. Der irische Ministerpräsident hat das in Tallinn dem französischen Staatspräsidenten gerade deutlich gemacht. In Luxemburg gehört ebenfalls eine günstige Besteuerung, die mit ihren nationalen Abgaben im kommenden Jahr auf 18 Prozent gesenkt wird, zur nationalen Politik. Und in den Niederlanden gehört die Verhandlung von Steuern zwischen Staat und Unternehmen zur nationalen Gewohnheit.

Die Europäische Kommission überschreitet hier möglicherweise nationale Grenzen und greift in die Souveränität der Staaten ein. Sie wird damit politisch, überschreitet dabei aber möglicherweise auch die Befugnisse, die ihr die europäischen Verträge einräumt. Der Europäische Gerichtshof wird hier eines Tages ein weitreichendes und die Fundamente der Union berührendes Urteil zu fällen haben.

Schuller piir
4. Oktober 2017 - 17.46

Dem Här Juncker säin Fifi Marius Kohl wärt dach net nach e pur an déer Präisklass fleien geloos hun. Herno weées Gambia net wurhin mat all dem Geld.

Claude
4. Oktober 2017 - 17.10

Luxit, soss brécht Bréissel eis d'Genéck! D'Briten hunn alles verstaan, rette sich wer kann!

Johann Schoo
4. Oktober 2017 - 17.09

Der Kommentar von Herrn Wyrwich geht am Thema vorbei: die Mitgliedstaaten haben der EU Teile ihrer Souveränität übertragen, auch im Bereich der Steuern, wenngleich dort Einstimmigkeit herrscht. Wenn aber nationale Steuerentscheidungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen, dann ist die Kommission zuständig. Irland, die Niederlande und Luxembourg sind Steueroasen für internationale Konzerne und verzerren den Wettbewerb zu Lasten anderer Unternehmen und letztlich zu Lasten der Steuerzahler.