Abgasskandal: Unverständnis in Luxemburg

Abgasskandal: Unverständnis in Luxemburg

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag erneut ein „Aufforderungsschreiben“ an die Adresse der Luxemburger Regierung geschickt. Darin wünscht sich Brüssel „weitere Informationen über die nationalen Untersuchungen und die rechtlichen Schritte“ im Zusammenhang mit der Zulassung von Dieselmotoren. Die Luxemburger Genehmigungsbehörde SNCH hatte unter anderem jenem VW-Dieselmotor die EU-weite Genehmigung erteilt, der 2015 den Abgasskandal auslöste.

2016 hatte die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Luxemburg eingeleitet. „Luxemburg hätte das Auto nicht genehmigen dürfen“ – so die Meinung der Kommission. Aber die Sache ist komplizierter. Denn im Falle des Problemmotors EA189 wurde auch die SNCH getäuscht: Nach den damals geltenden Testvorschriften erfüllte der Motor auf dem Prüfstand nämlich alle EU-Vorgaben. Und nicht nur das: Zwar hält die Kommission die Abschalteinrichtungen, die den Prüfern einen sauberen Motor vorgaukeln, für illegal. Aber selbst das ist noch nicht komplett juristisch geklärt.

Dennoch wünscht sich Brüssel offenbar mehr Actio von der Luxemburger Regierung. Aus EU-Kreisen erfährt das Tageblatt: „Was die Kommission nicht tut ist, zu sagen: Das hättet Ihr vorher sehen müssen. Aber wenn es passiert ist, müssen Schritte eingeleitet werden.“ Sprich: Luxemburg soll korrigierende Maßnahmen oder Strafen verhängen.

Weitere Problem-Motoren

Der EU-Brief an die Luxemburger Regierung wurde auch vor dem Hintergrund der Entdeckung neuer problematischer Motoren geschrieben, die teilweise in Luxemburg zugelassen wurden. So soll es auch bei VW Tuareg, Porsche Cayenne und den Audi-Modellen A6 und A7 „Unregelmäßigkeiten“ geben.

Unverständnis beim Transportministerium

Die Aufforderung der Kommission stößt im Transportministerium auf ein gewisses Unverständnis. Denn das Vertragsverletzungsverfahren wurde ursprünglich deshalb in die Wege geleitet, weil es in Luxemburg weder administrative Sanktionsmöglichkeiten noch juristische Konsequenzen für schummelnde Autohersteller gab. Inzwischen gibt es jedoch beides, wie ein Mitarbeiter des Ministeriums erklärt. Mit der Klage gegen Unbekannt vom Februar 2017 sei die rechtliche Seite abgedeckt worden. Und im März 2018 verabschiedete die Chamber ein Gesetz, das Autohersteller in Zukunft bestraft, wenn sie illegale Abschalteinrichtungen einbauen oder Resultate verfälscht werden. „Aber das Problem bleibt das gleiche“, sagt der Mitarbeiter.

Denn: Wenn ein Auto auf dem Prüfstand die Vorgaben erfüllt und die genutzte Abschalteinrichtung nicht illegal ist – dann kann eine Genehmigung legal sein. „Die Katze beißt sich in den Schwanz“, erklärt der Genehmigungsspezialist. Das ist auch ein Grund, warum die Regierung im Fall des Motors EA189 Klage eingericht hat. Die Frage nach der Illegalität soll geklärt werden.

Die Richtlinie kommt aus Brüssel

Auch Rosario Grasso sieht den Schwarzen Peter nicht in Luxemburg: „Was hier gemacht wurde, entspricht dem, was die Gesetze vorschreiben“, sagt der Anwalt, der die Regierung im Betrugsprozess gegen Unbekannt berät. „Nicht Luxemburg hat die entsprechende EU-Richtlinie gemacht, sondern die EU-Kommission und das Europäische Parlament.“ Die Autobauer seien noch immer der Meinung, dass die Abschalteinrichtungen nicht gegen die EU-Gesetzgebung verstoßen. „Wenn eine Richtlinie nicht klar genug ist, gibt es Möglichkeiten für Tricksereien.“

Die EU hat die Regelungen bei den Zulassungsprüfungen inzwischen nachgebessert. Seit 2017 werden die Emissionen von Autos auch im realen Betrieb gemessen.

Robert Polfer
20. Mai 2018 - 9.16

Mit Lug und Betrug im grossen Styl kommt man anscheinend durch . Nicht nur juristisch . Mich überrascht die Dummheit der Verbaucher . VW Gruppe hatte 2017 das grösste Erfolgsjahr wie jemals . Bei mir komt kein Fahrzeug dieser Marken jemals wieder ins Haus .

Didier
19. Mai 2018 - 12.48

Ech fannen se missten eischter verklot gin waat hieren Verbrauch ubelaangt. Et kann net sin datt een Auto mat 5 Liter verbrauch ugewisen gett an duerno op der Stroos 8 Liter schluppt. Daat as den Keefer op d‘Aan gedreckt. An Daitschland as duerch esou een Skandal een Gesetz erloos gin. Wann bei hinnen een Auto méi wie d‘Halschend verbraucht waat uhewisen gett, dann kuss de Garagist deen zereck huelen an dem Keefer sain Geld erem gin

Grober J-P.
18. Mai 2018 - 12.49

Möchte meinen Diesel umrüsten lassen, wohin darf man sich wenden zwecks Subventionierung? Bitte um Info* ?

MarcL
18. Mai 2018 - 12.24

Do haaten d'Autolobbyisten wuel gutt Aarbecht geleescht.