Nein zu CETA!

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(dapd/Bodo Marks)

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Véronique Eischen, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des OGBL, nimmt in einem Meinungsbeitrag Stellung zum umstrittenen Freihandelsabkommen CETA.

Antwort auf den Standpunkt von Jean Asselborn, erschienen am Donnerstag, den 22. September im Tageblatt.

Der einführende Satz des Artikels von Minister Asselborn bringt es auf den Punkt: „Freihandel ist kein Selbstzweck. Durch klare Antworten muss den Menschen die Verunsicherung und die Angst vor einer wilden Globalisierung genommen werden“.

Was bedeutet die Aussage „Freihandel ist kein Selbstzweck“? Selbstverständlich soll ein Handelsabkommen das Wirtschaftswachstum fördern, mehr Aufträge für die Unternehmen einbringen und dadurch Produktivität und Profite steigern.

Handel wesentlicher Treiber von Entwicklung

Die Feststellung, dass Handel ein wesentlicher Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung ist, steht auch gar nicht zur Diskussion, genauso wenig dass die progressive Herabsetzung von Handelsschranken, insbesondere der Abbau von Zöllen, die Förderung des freien Verkehrs von Waren und Arbeitskraft auch positive Effekte hatte. Jedoch sind die Vorteile des Abbaus von Zollschranken bereits weitgehend ausgeschöpft.

Mit spekulativen Aussagen betreffend den vermeintlich positiven Einfluss des Handelsabkommens auf Wachstum, Wohlstand und Schaffung von Arbeitsplätzen versuchen die Befürworter von CETA, auch Herr Asselborn, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Wissenschaftlich nicht haltbar

Jeder halbwegs seriöse Wirtschaftsexperte kann jedoch bestätigen, dass die vorliegenden Schätzungen wissenschaftlich nicht haltbar sind. Zudem werden ihre Schlussfolgerungen im Allgemeinen sehr stark vom Auftraggeber der jeweiligen Studie beeinflusst. Die Unhaltbarkeit solcher Studien lässt sich empirisch aus Beispielen aus der Vergangenheit problemlos nachvollziehen.

Ausgeklammert werden dabei die negativen Kollateraleffekte der Abkommen.
Seit der neoliberalen Wende der 1980er Jahre streben Freihandelsabkommen immer weniger die bloße Förderung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs an, sondern die Durchsetzung einer politischen Agenda von Deregulierung und Liberalisierung, die die Gewinne der Unternehmen über sozial-, gesellschafts- oder umweltpolitische Zielsetzungen stellt.

Konvergenz von Sicherheitsstandards

Das Problem der Konvergenz von Sicherheitsstandards, der zweifelhafte Schutz der Arbeitnehmerrechte, die zunehmende Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen, die Gefährdung von Arbeitsplätzen und von ganzen Wirtschaftszweigen durch den gesteigerten Wettbewerb sind dabei nur einige Aspekte.

Handelsabkommen haben, wie gesagt, zum Ziel Handelsschranken abzubauen. Dadurch wird der Wettbewerb angeregt, was logischerweise bedeutet, dass es Gewinner und Verlierer geben wird. Sind die Gewinner alle bei uns und die Verlierer alle in Kanada? Oder will Herr Asselborn uns klarmachen, dass es nur Gewinner gibt? Es ist eindeutig, dass wir Wirtschaftszweige haben, die erheblich unter Druck geraten werden. Wer sind diese potentiellen Opfer?

Kein „Wettbewerb um jeden Preis“

Verfallen Staaten in einen „nicht zeitgemäßen Protektionismus“ falls sie das Recht behalten wollen, gefährdete Wirtschaftszweige zu schützen, um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden? Handelsabkommen verfolgen in der Tat keinen Selbstzweck. Die Devise kann aber nicht „Wettbewerb um jeden Preis“ und das „Überleben des Stärkeren“ sein. Handelsabkommen sollten im Gegenteil eine Förderung des Wohlstands und der Lebensqualität der Arbeitnehmer, der Rentner und aller Bürger der unterzeichnenden Länder anstreben.

Jean Asselborn will den Leuten „die Angst und die Verunsicherung durch klare Antworten nehmen“. Die Botschaft „Macht euch keine Sorgen, denn wir haben alles im Griff!“ bei gleichzeitiger Ausklammerung aller negativen Aspekte ist eher eine Entmündigung des Bürgers, als eine Aussage die das Vertrauen fördert. Schlimmer noch, die Art und Weise wie das CETA-Abkommen zustande kam, ist eine Aushöhlung der Demokratie.

Mangel an Transparenz

Der Handelsvertrag wurde hinter geschlossenen Türen verhandelt. Selbst Abgeordnete durften die Zwischenstände des Abkommens nur unter Aufsicht lesen, und dies auch nur, nachdem in der breiten Öffentlichkeit der völlige Mangel an Transparenz zu Recht beklagt wurde und sich in der Bevölkerung Wut und Widerstand gegen CETA und TTIP bildete. Trotzdem haben die meisten Abgeordneten diese Einschränkungen ihrer parlamentarischen Rechte ohne großes Murren akzeptiert.

Die sogenannten „klaren Antworten“ sind zumeist banale Floskeln und werden dem äußerst komplexen und facettenreichen Thema nicht gerecht. Laut Minister Asselborn, der Gräfin Dönhoff zitiert, will man durch den Handelsvertrag anscheinend „den Kapitalismus bändigen“. Ob Wirtschaftsfragen eine Kernkompetenz der Gräfin Dönhoff waren, lassen wir mal dahingestellt.

„Investorenschutzverträge“

Der Bezug des Themas zur „Lehman-Brothers-Krise“, dem pauschalen „rücksichtslosen Handeln multinationaler Konzerne“ und der Tatsache, dass man vermeiden muss, dass diese Konzerne „Regeln bestimmen nach denen sich die Staaten zu richten haben“ (alles Zitate aus dem einleitenden Abschnitt des Asselborn-Beitrags) ist nicht wirklich zu erkennen.

Durch internationale Handelsverträge, eher „Investorenschutzverträge“, wollen große Konzerne und wirtschaftliche Interessengruppen ihre Interessen mit der aktiven Unterstützung der Politik und ohne Rücksicht auf Kollateralschäden für die Gesellschaft, durchsetzen. Für die Vorstellung, durch Handelsverträge den wilden Kapitalismus bändigen zu wollen, bedarf es deshalb viel Phantasie.

„Weiterhin mitreden“ dürfen

Durch Handelsverträge soll Europa „weiterhin mitreden“ dürfen, was seine Selbstbestimmung fördern würde. „Es ist doch zweifelsfrei besser, dass wir mitbestimmen, anstatt dass andere über uns bestimmen“ so Minister Asselborn. Sollte die europäische Mitbestimmung in „Konzert der Großen“ lediglich von seinem zukünftigen Anteil an der internationalen Wertschöpfung abhängen, ist die Zukunft eher grau. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung Chinas und der demographischen Entwicklung Indiens wird der europäische Anteil noch in diesem Jahrhundert unter 10% rutschen.

Europas Stärke liegt, unter anderem, in der Forschung. Seine Rolle in der Welt kann es wohl kaum durch Handelsabkommen sichern. Die pathetische Aussage „Wir wollen mitbestimmen anstatt dass andere über uns bestimmen“ klingt gut, ist aber nicht zielführend.

Zwecks „Aufklärung“ und „besserem Verständnis“ hebt Asselborn folgende zentralen Punkte aus dem CETA-Abkommen hervor:

Einsetzen eines öffentlich-rechtlichen Gerichtshofes

Der Zusatz „öffentlich-rechtlich“ soll anscheinend dazu beitragen, Vertrauen zu schaffen, und das Schreckgespenst „private Schiedsgerichte“ aus der Welt zu schaffen. Nun ist es aber trotz der Einschränkungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, die Asselborn anführt, trotzdem so, dass die Schaffung eines solchen Gerichtshofes de facto eine Paralleljustiz schafft, ein Sonderrecht für Investoren, durch das diese bevorzugt behandelt werden könnten.

Und das ist nun mal sehr schwer zu vereinbaren mit dem Prinzip nicht nur der souveränen nationalen Justiz, sondern auch des europäischen Justizsystems. Die Rolle des europäischen Gerichtshofs als letzte Instanz in grenzüberschreitenden Rechtssachen ist in Frage gestellt. Darüber hinaus: zu behaupten, die nationale Justiz wäre nicht „effizient“ genug und auch nicht immer unabhängig, ist eine Frontalattacke gegen den Rechtsstaat.

Insofern in Europa in verschiedenen Ländern dieses Problem wirklich besteht (siehe rezente Entwicklungen in Polen und Ungarn), muss es gelöst werden. Eine unabhängige und effiziente Justiz bleibt das Rückgrat eines Rechtsstaates.
Es ist letztendlich eine Tatsache, dass die Länder milliardenschwere Schadensersatzforderungen fürchten müssen.

Dies ist ein direkter Angriff auf die demokratische Souveränität der Staaten. Es sei bloß an Fälle wie die Klage von Vattenfall gegen den Atomausstieg in Deutschland oder die Klage von Veolia gegen die Einführung des Mindestlohns in Ägypten erinnert. Solche Klagen, selbst wenn sie nicht immer erfolgreich sind, üben Druck auf den Gesetzgeber aus. Regierungen und Parlamente werden zunehmend vor notwendigen und sozial fortschrittlichen Regulierungen zurückschrecken, was im Endeffekt die demokratische Selbstregulierung der Gesellschaft dauerhaft und spürbar einschränkt.

Der Investorenschutz wird über demokratische Rechte gestellt. Dies bedeutet letzten Endes, dass das Konzept des „Unternehmerrisikos“ weitestgehend ausgeklammert wird: der Schutz der Kapitalinteressen der Unternehmen wird über alle anderen Erwägungen gestellt, das Risiko trägt die ganze Gesellschaft.

Asselborn spricht das Problem des gemischten CETA-Ausschusses nicht an. Dieses Gremium unter dem Vorsitz des EU-Handelskommissars und des kanadischen Handelsministers ist für alle Fragen zuständig, welche die Handels- und Investitionstätigkeit, sowie die Umsetzung und Anwendung des Abkommens betreffen.

Dieses Gremium darf Anhänge und Protokolle zu jedem Zeitpunkt ändern, darf dem Investitionsgericht vorschreiben, wie der Investorenschutz zu interpretieren ist und darf unbestimmte Rechtsbegriffe definieren und ausformen. Vor allem sind seine Beschlüsse bindend und umsetzbar. Das Gremium kann damit das ganze Abkommen zu jedem Zeitpunkt verändern.

Es kann nicht sein, dass Parlamente legislative Befugnisse auf ein unzureichend legitimiertes Gremium übertragen, dessen Zusammensetzung zudem noch völlig unklar ist.

Die gesetzgeberische Regelungshoheit („droit de légiférer“) in den Bereichen wie Umwelt, Gesundheit und Sicherheit wird laut Asselborn im Text des CETA-Abkommens bekräftigt:
Ist das Recht der „freien Regulierung“ tatsächlich uneingeschränkt, wie Minister Asselborn schreibt? Wie definiert der Vertrag die Bereiche „von öffentlichem Interesse“? Der Begriff ist sehr dehnbar. Diese Definition spiegelt entscheidend die Unterschiede eines Gesellschaftsmodells („choix de société“) wieder.

Schutz der Daseinsvorsorge („services publics“)

„Dienstleistungen der Daseinsfürsorge“ (so der Begriff den Asselborn zur Kennzeichnung der öffentlichen Dienste benutzt), werden, wie der Außenminister betont, im Vertrag geschützt. CETA folgt, als erstes EU-Abkommen überhaupt, einer sogenannten Negativliste, welche laut Asselborn den „gesamten Bereich der Daseinsfürsorge“ erfasst.

Für alle öffentlichen Dienstleistungsbereiche die nicht explizit aufgelistet sind, werden Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen. Dieser Ansatz führt dazu, dass gewünschte Ausnahmen von den Liberalisierungsverpflichtungen in Anhängen zum Vertrag aufgelistet werden.

Wenn die Aussage von Herr Asselborn, der zufolge alle öffentlichen Dienstleistungen vom CETA-Vertrag ausgeschlossen seien, stimmen sollte, dann bräuchte man keine Vorbehalte in den Anhängen zu formulieren. Tatsächlich ist es so, dass die luxemburgische Regierung keinen einzigen Vorbehalt bezüglich öffentlicher Dienstleistungen formuliert hat, sondern lediglich zu den Apotheken, zum Anwaltsberuf und zur Hochseefischerei.

Wir haben jedoch eine andere Analyse: ist es wirklich ausgeschlossen, dass verschiedene öffentliche Dienstleistungen Privatisierungs- und Liberalisierungsbestrebungen ausgesetzt sind? Was werden zum Beispiel die Auswirkungen auf den Sozialbereich (ASFT-Sektor) sein? Sind hier Privatisierungen mit negativen Effektiven auf Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten zu erwarten? Die Regierung gibt hierauf keine „klare Antwort“.

Wie sieht es im Übrigen aus mit neuen öffentlichen Dienstleistungen, aber auch neuen Wirtschaftssektoren, welche erst in Zukunft geschaffen werden? Gesellschaften ändern sich (siehe z.Bsp. die derzeitige Debatte über die „digitale Revolution“) und es entstehen neue Bedürfnisse, die die Schaffung neuer Wirtschaftszweige und auch neuer öffentlicher Dienstleistungen mit sich führen. Werden diese auch geschützt sein?

Schutz der Arbeitnehmerrechte

CETA sieht zwar „verstärkte Anstrengungen“, jedoch keine Verpflichtung vor, damit die Vertragsparteien die acht Kernarbeitsnormen der ILO ratifizieren und implementieren. Diese Normen bedeuten an sich die Sicherung eines sozialen Minimums. Jedoch stellt sich die Frage, ob dieses Minimum nicht zugleich das Maximum sein soll. Wollen wir das? Wir würden damit das demokratische Recht der nationalen und europäischen Gesetzgeber Regeln zu verschärfen, de facto aufheben.

Also ein erheblicher Eingriff in die demokratische Souveränität der Staaten. Das größte Problem ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass bei Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen betreffend die Kernarbeitsnormen keinerlei Sanktionen vorgesehen sind, sondern lediglich eine Art Schlichtungsverfahren. Letztlich wird bloß auf den guten Willen der Parteien vertraut, eine Einigung zu finden, ohne dass Unternehmen, die Rechtsbrüche begehen, zur Verantwortung gezogen werden.

Werden jene europäischen Sozialstandards, die deutlich schärfer sind als die Kanadischen, unangetastet bleiben?
Setzen sich generell nur die strengsten Standards beider Parteien durch? Wenn nicht, welche unserer Standards sollen aufgeweicht werden?

Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung sind in unserer Gesellschaft ein sehr wichtiges Gut. Ihr Schutz ohne dementsprechende Sanktionen wird stark verwässert und muss strenger gestaltet werden.
Das Einsparungspotential durch die Abschaffung der Zölle wird auf jährlich 600 Millionen geschätzt:
Anzunehmen, dass diese Einsparungen selbstverständlich reinvestiert werden, um in Europa neue Arbeitsplätze zu schaffen, ist Schönfärberei. Aber es klingt gut!

Ähnlich spricht Asselborn von den angeblichen „Vorteilen für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung und der Angleichung technischer Normen“. Er verschweigt jedoch die negativen Auswirkungen der gesteigerten Konkurrenz und Liberalisierung auf die Wettbewerbsfähigkeit eben dieser Unternehmen. In Wirklichkeit werden vor allem große multinationale Konzerne vom Freihandelsabkommen profitieren und Konzentrierungsbestrebungen weiter befördern.

Die Auswirkungen auf einzelne Wirtschaftssektoren sind unabsehbar. Große Bedenken bestehen unter anderem bei der Landwirtschaft und dies trotz der vorgesehenen Quotenregelung. Die kanadischen Unternehmen sind durch ihre Größe und der Anwendung von Techniken intensiver Landwirtschaft und Viehzucht wahrscheinlich wettbewerbsfähiger als die europäischen. Was bedeutet diese Tatsache in Zukunft für kleinere und mittlere Betriebe in der Landwirtschaft?

Einige Fachleute schätzen, dass rund 80% des positiven Ergebnisses des Handelsabkommens aus der Konvergenz der Normen und Standards resultiert. Dies bedeutet, ob man es will oder nicht, einen massiven Eingriff in das europäische Prinzip der Vorbeugung (Vorsorge), statt der Reparation (Nachsorge). Den Europäern ist im Allgemeinen wenig an der Aussicht an Entschädigung gelegen, aber viel an der Vermeidung von Risiken. In Europa muss jedes Produkt, das auf den Markt kommt bewiesenermaßen für Mensch und Tier sicher, das heißt nicht schädlich sein. Der kanadische (und amerikanische) wissenschaftsbasierte Ansatz verbietet nur dann ein Produkt, wenn wissenschaftlich bewiesen ist, dass es schädlich ist.

Die auch nur teilweise Abkehr vom europäischen Vorsorgeprinzip hätte demnach erhebliche Folgen und könnte von US-amerikanischen und kanadischen Konzernen dazu benutzt werden, Produkte auf den europäischen Markt zu bringen, die bislang aus gesundheits- oder umweltpolitischen Erwägungen hier nicht verkauft werden dürfen. Für alle diese Fragen bietet der Beitrag von Jean Asselborn keine „klaren Antworten“.

Zu viele Fragen bleiben offen, zu viele kritische Punkte verbleiben im vorliegenden Entwurf des Abkommens, als dass wir ihm unsere Zustimmung geben können. Auch die Ankündigung von Jean Asselborn, dass noch bestehende Unklarheiten durch „rechtlich verbindliche Klarstellungen und Zusatzprotokolle“ zu klären, kann nicht der Weg sein. Im Gegenteil, da CETA ein gemischtes Abkommen ist, bedarf es der Zustimmung der nationalen Parlamente und des europäischen Parlaments. Eine teilweise Umsetzung im Vorfeld oder aber auch Abänderungen im Nachhinein ohne Zustimmung dieser darf es nicht geben.

Des Weiteren lehnen wir CETA ab, weil es im Wesentlichen als Blaupause für das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) dient.

Aus allen genannten Gründen fordern wir die luxemburgische Regierung auf, einen Kurswechsel einzuschlagen und sich gegen das CETA-Abkommen auszusprechen. Ebenso fordern wir alle Parteien und politische Fraktionen dazu auf, bei der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer gegen das Abkommen zu stimmen.
Unser Ziel ist ein sozial faires, transparentes, ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltiges Welthandelssystem. Mit CETA und TTIP ist dieses Ziel nicht zu erreichen, im Gegenteil.

Zur Autorin: Véronique Eischen ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des OGBL.