„Die wissenschaftlichen Ergebnisse deuten darauf hin, dass er der biologische Vater von Frau Delphine Boël ist“, hieß es in einer Pressemitteilung seiner Anwälte, aus der belgische Medien am Montag zitierten. Albert hatte bis zuletzt abgestritten, ihr Vater zu sein, musste sich nach einem Gerichtsbeschluss aber einem DNA-Test unterziehen. Der ehemalige König habe beschlossen, „diesem lästigen Verfahren in Ehre und Würde ein Ende zu setzen“, erklärten die Anwälte weiter.
Boël hatte seit Jahren versucht, die Vaterschaft des im Jahr 2013 abgetretenen Königs durch einen DNA-Test nachzuweisen. Im Oktober 2018 hatte ein Brüsseler Berufungsgericht nach jahrelangem Rechtsstreit den Test angeordnet und Albert eine Frist von drei Monaten gesetzt.
Versteckte Andeutungen gab es bereits
Albert legte im Februar 2019 Einspruch gegen das Urteil ein. Mitte Mai 2019 drohte das Gericht dem Ex-König mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro pro Tag, sollte er sich dem Test weiterhin verweigern. Daraufhin lenkte er schließlich ein. Das Ergebnis sollte zunächst unter Verschluss bleiben.
Die Tatsache, dass der frühere belgische König möglicherweise ein uneheliches Kind hat, beschäftigt die belgische Öffentlichkeit seit langem. Einige Belgier wollen in seiner Weihnachtsansprache im Jahr 1999 ein verstecktes Eingeständnis erkannt haben: Damals sprach das Staatsoberhaupt von einer Krise, die seine Ehe in den Jahren 1960 bis 1970 durchlitten habe.
Boël wurde 1968 als Tochter der belgischen Adeligen Sybille de Sélys Longchamps geboren, die in dieser Zeit ein Verhältnis mit Albert II. gehabt haben soll. Die heute 51-Jährige Boël machte sich als Künstlerin unter anderem mit Pappmaché-Figuren einen Namen.
A jorelaang gelunn. Dat ass Monarchie.
Blieb ihm auch nichts anderes übrig, dem Albert II. Eine gewisse Ähnlichkeit zwischen beiden ist nicht zu übersehen. Interessant, dass der Ex Monarch "eingeräumt" hat, der Vater zu sein. Interessant , dass er dem DNA Test erst unter Drohung einer finanziellen Strafe zustimmte. 5.000.-Euro pro Tag waren dann doch ein zu hoher Tribut für ein aussereheliches Verhältnis mit Folgen.
Sehr richtig, uns ist da ein Fehler unterlaufen. Wir haben das Foto geändert, danke für den Hinweis. Mit freundlichen Grüßen, ihre Tageblatt-Redaktion
Sind hier nicht Belgien und Monaco verwechselt worden ?