Urteil im Escher DrogenprozessVier Jahre Haft für Besitzerin von „Café Chez Nadia“

Urteil im Escher Drogenprozess / Vier Jahre Haft für Besitzerin von „Café Chez Nadia“
Das „Café Chez Nadia“ wird geschlossen. Das hat gestern das Bezirksgericht in Luxemburg entschieden. Die Besitzerin muss mindestens ein Jahr in Haft, drei weitere Jahre sind auf Bewährung ausgeschrieben.  Foto: Editpress/Julien Garroy

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Im sogenannten Escher Drogenprozess wurden gestern in erster Instanz Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren verhängt. Die härteste Strafe galt der Besitzerin des „Café Chez Nadia“, das im Mittelpunkt der Drogengeschäfte stand.

Vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, eine Geldstrafe von 10.000 Euro, die Schließung ihres Lokals und ein Berufsverbot von zehn Jahren: So lautet das Urteil der 16. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg gegen die Inhaberin des „Café Chez Nadia“ in Esch. Die Richter sehen es damit als erwiesen an, dass die Frau Drogengeschäfte in und um ihr Lokal nicht nur geduldet, sondern sogar aktiv gefördert hat.

Damit folgt das Gericht in großen Zügen den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Haft, eine Geldstrafe, die Schließung der Gaststätte und ein längeres Berufsverbot gefordert hatte. Der Substitut sah es als bewiesen an, dass die 43-Jährige den Dealern ihre Räume wissentlich zur Verfügung gestellt hatte, damit diese an der Ecke der avenue de la Gare mit der rue Nothomb ungestört ihren Geschäften nachgehen konnten. Aufgeflogen waren die Geschäfte, nachdem sich mehrere besorgte Anwohner bei der Polizei beschwert hatten. Ermittler legten sich anschließend zwischen September und Oktober 2018 drei Wochen lang auf die Lauer, bis sie genügend Elemente zusammengetragen hatten, um zuzuschlagen.

Der Zugriff erfolgte schließlich am 16. Oktober 2018. Hatten die vermummten Beamten bei der Faustschlagaktion zunächst nur acht Personen festgenommen, wurden im Laufe der weiteren Ermittlungen noch weitere Verdächtige ausgemacht. Mit dem Resultat, dass sich im Dezember 2019 neben der Cafébesitzerin noch 14 junge Männer aus Nigeria und den kapverdischen Inseln wegen des Besitzes, Transports und Verkaufs von Kokain und Marihuana verantworten mussten. 

Die jungen Männer wurden gestern zu Gefängnisstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt. Bei fünf der Verurteilten wurde die Hälfte der Haft zur Bewährung ausgesetzt. Sie alle haben nun das Recht, binnen 40 Tagen Berufung gegen das Urteil einzulegen.