Der Vorsitzende Richter Abdulqawi Ahmed Yusuf sagte, Myanmar müsse „alle Maßnahmen, die in seiner Macht stehen, ergreifen, um alle Taten zu verhindern“, die in der Völkermordkonvention genannt würden. Dazu gehörten die „Tötung von Mitgliedern der Gruppe“ und die „vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“.
Das Gericht forderte Myanmar auf, binnen vier Monaten einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen und anschließend alle sechs Monate Bericht zu erstatten.
Der IGH soll klären, ob Myanmars Streitkräfte mit ihrem Vorgehen gegen die muslimische Minderheit gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstoßen haben. Das Verfahren war von Gambia im Namen der 57 Mitgliedstaaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit angestrengt worden. Gambia forderte das Gericht auf, eine einstweilige Verfügung gegen Myanmar zu erlassen, da eine endgültige Entscheidung erst in mehreren Jahren fallen könnte.
Mehr als 740.000 Rohingya waren 2017 nach koordinierten Attacken des Militärs aus dem mehrheitlich buddhistischen Land vertrieben worden. Sie flohen ins benachbarte Bangladesch. Die Friedensnobelpreisträgerin und faktische Regierungschefin von Myanmar, Aung San Suu Kyi, wies den Vorwurf des Völkermords im Dezember vor Gericht zurück.
Wie sachte die internationalen Menschenrechtsapostel mit der buddhistischen Mörderbande im Myanmar umgeht. Nur weil die Opfer Muslime sind? Gibt es für den Holocaust an Muslimen keinen Nürnberger Prozess?