BeamtengewerkschaftSprung in die Legalität: CGFP unterschreibt neue Arbeitszeitenregelung

Beamtengewerkschaft / Sprung in die Legalität: CGFP unterschreibt neue Arbeitszeitenregelung
Von der neuen Regelung sollen vor allem Beamte im Schichtdienst profitieren Symbolbild: Editpress

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Die Staatsbeamtengewerkschaft CGFP und der Minister für den öffentlichen Dienst Marc Hansen (DP) haben am Montag ein Abkommen für eine neue Arbeitszeitenregelung unterzeichnet. Nach 20 Jahren Verhandlungen liege jetzt endlich eine gerechte Lösung vor, teilt die CGFP mit. Vor allem Beamte im Schichtdienst sollen profitieren.

„Alles beim Alten zu belassen, hätte bedeutet, dass staatliche Verwaltungen mit Schichtdienst nicht mehr in der Lage gewesen wären, legale Dienstpläne aufzustellen“, schreibt die CGFP in einer Pressemitteilung. In dieser Situation fand sich beispielsweise die Luxemburger Polizei wieder, nachdem die EU-Richtlinie von 2003 in nationales Recht übertragen worden war. Von den knapp 28.500 Staatsdienern arbeiten etwa 2.000 im Schichtdienst, die Hälfte davon bei der Polizei. Beamte, die ein Jahr lang ununterbrochen Schichtdienst leisten, erhalten mit der neuen Vereinbarung zudem einen Anspruch auf fünf zusätzliche Ruhetage.

Bis zum ersten März 2020 soll nun ein Gesetzentwurf „im Geist der Vereinbarung“ vom Minister für den öffentlichen Dienst, Marc Hansen (DP), vorgelegt werden. „Dieser wird der CGFP dann noch einmal zur Überprüfung vorgelegt, bevor sich der Staatsrat damit befasst“, sagt Max Lemmer von der CGFP auf Nachfrage des Tageblatt. „Wir hoffen natürlich, dass es danach schnell geht.“ Lemmer erinnert an die Abschaffung der 80/80/90-Regelung, bei der sich der Staatsrat mit seinem „Avis“ reichlich Zeit gelassen hatte.

44 Stunden Ruhezeit pro Woche

Die Taktung für die Berechnung der Arbeitszeit soll in Zukunft vier Wochen betragen. Innerhalb dieser neu eingeführten Referenzperiode steigt die gesetzlich erlaubte tägliche Höchstarbeitszeit von 10 auf 12,5 Stunden. Die maximale Wochenarbeitszeit bleibt jedoch bei 48 Stunden, „um möglichen Missbräuchen vorzubeugen“, heißt es in der Pressemitteilung der CGFP.

Auch das Prinzip der fünftägigen Arbeitswoche bleibt bestehen, die wöchentliche Ruhezeit steigt von 35 auf 44 Stunden, um zwei freie Tage in der Woche zu garantieren. In Ausnahmefällen kann die Referenzperiode durch den zuständigen Ressortchef auf vier Monate verlängert werden. Neben dem Schichtdienst sind hiervon auch die immer beliebter werdenden Gleitzeit-Modelle betroffen.

Keine großen Änderungen am Beamtenstatut

Durch die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit können geleistete Arbeitsstunden im Rahmen von Dienstreisen, Konferenzen, Ausbildungskursen oder auch sportlichen Veranstaltungen besser berücksichtigt werden, schreibt die Gewerkschaft der Staatsbeamten. Bislang konnten hier maximal zehn Stunden pro Tag verbucht werden. Die Regierung hat sich zudem bereit erklärt, Verhandlungen darüber zu führen, ob Beamte und Angestellte im Staatsdienst, die während 20 Jahren Schichtarbeit geleistet haben, in Vorruhestand gehen dürfen. Diese Regelung ist allerdings noch nicht Teil des derzeitigen Abkommens. Lemmer gibt sich jedoch hoffnungsvoll: „Wir hoffen, dass die Gespräche zu diesem Punkt noch in diesem Jahr anlaufen.“

Am Beamtenstatut, das in der Vergangenheit öfter Debattenthema bei der Reform des öffentlichen Dienstes war, sollen hingegen keine großen Änderungen vorgenommen werden. Auch bereits bestehende sektorielle Abkommen von einzelnen Gruppen des öffentlichen Dienstes werden durch das Abkommen nicht über Bord geworfen.